AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Unlimited Horizon Travel  KG
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Unlimited Horizon Travel KG, nachfolgend “UHT” abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen sind vor der Buchung sorgfältig durchzulesen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten der Reisende der UHT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Reisebestätigung) durch UHT zustande.
2. Anmeldung und Bestätigung
Die Reiseanmeldungen erfolgen über eine webbasierte Online-Anmeldung. Der Kunde erhält eine elektronische Buchungsbestätigung sowie eine Reiseanmeldung, in der von ihm alle relevanten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum u.a. aller Reisenden einzutragen sind.
Diese Reiseanmeldung ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen und unverzüglich an UHT zurückzusenden.
Bei Anmeldung mehr als eines Teilnehmers übernimmt der Anmelder auch alle Vertragspflichten für die von ihm angemeldeten Mitreisenden.  
3. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
3.1. Der Kunde erhält eine elektronische Buchungsbestätigung sowie eine Reiseanmeldung, die unter Berücksichtigung der in Punkt 2 aufgeführten Daten umgehend und unterzeichnet an UHT zurückzusenden sind. Nach Eintreffen der unterzeichneten Reiseanmeldung erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein gemäß $ 651 k BGB, mit dem die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert ist. Unmittelbar nach Vertragsabschluss/Aushändigung des Sicherungsscheines ist auf entsprechende Rechnung des Veranstalters eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters sorgt die Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder für Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen.
3.2. Rechtzeitig vor Reisebeginn erhält der Kunde alle Reiseunterlagen ausgehändigt.
4. Leistungen, Preise und Preisanpassung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus der der Buchung zugrundeliegenden Reisebeschreibung.
Kurzfristige Änderungen von Einzelheiten der Reise (z.B. Übernachtungen in anderen, gleichwertigen Hotels) werden gelegentlich nach Vertragsabschluss notwendig. In diesen Fällen bleiben evtl. Ansprüche aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen oder mangelhafter geänderter Leistungen unberührt.
4.1. Preisanpassung
Die UHT behält sich das Recht vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z. B. Kurtaxe u.a., entsprechend zu ändern.
4.1.1. Werden Abgaben wie Kurtaxe gegenüber der UHT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.1.2. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 80 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die UHT nicht vorhersehbar waren.
4.1.3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat UHT den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, wird sich die UHT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Garantie auf Rückerstattung etwaiger nicht in Anspruch genommener Leistungen gibt es nicht.
5. Reiserücktritt und Umbuchungen
Der Reisende kann bis zum Beginn der Reise jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten und erhält die geleisteten Zahlungen abzüglich der jeweils fälligen Reiserücktrittsgebühr zurück. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
5.1. Die Reiserücktrittsgebühren betragen:
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 59. Tag bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80%
danach 100% des Reisepreises.
5.2. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
UHT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
5.2.1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch UHT muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein.
5.2.2. UHT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben.
5.2.3. UHT ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
5.2.4. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für UHT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für sie im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, und wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
5.3. Umbuchungen /Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In jedem Fall werden die daraus resultierenden Mehrkosten in Höhe von € 30,00 je Person berechnet.
5.4 Wirksamkeit der Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie UHT vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen sollten im Interesse des Reisenden aus Beweissicherheitsgründen schriftlich erfolgen.
5.5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
5.5.1. UHT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
5.5.2. Kündigt UHT, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
6. Haftung
6.1.Die UHT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von UHT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn UHT für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ist UHT lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet sie nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung oder Schäden.
6.2.Die UHT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
7. Mitwirkung
Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher die Pflicht des Reisenden, zu klären, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Jeder Reisende nimmt auf eigene Verantwortung an den durch UHT angebotenen Läufen teil. Jeder Reisende erklärt verbindlich, dass er aus sportärztlicher Sicht in der Lage ist, Lauf- und Fitnesstrainings zu absolvieren.
Bei Anzeichen gesundheitlicher Beeinträchtigung während des Trainings verpflichtet sich der Reisende das Training sofort abzubrechen und sich ggf. in ärztliche Behandlung zu begeben. Im Falle einer Erkrankung (Infekt, Fieber, etc.) darf KEIN Training durchgeführt werden. Für einen etwaigen Unfall-Versicherungsschutz hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird dringend empfohlen.
7.1. Mitwirkungspflicht
7.1.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.1.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte der Reisende es schuldhaft unterlassen einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7.2. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber UHT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
8. Sorgfaltspflichten
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei UHT oder der von ihr eingesetzten Reiseleitung, um ihr die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen zu geben. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Abhilfe kann auch derart geschaffen werden, dass gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbracht werden. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung kann der Reisende nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass UHT den Reisemangel nicht zu vertreten hat.
9. Datenschutz
Der Reisende erklärt sich mit der Speicherung seiner übermittelten Daten einverstanden. Diese Daten verbleiben bei der UHT und werden ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben.
Der Reisende erklärt sich ferner damit einverstanden, dass von ihm im Zusammenhang mit den im Hermannslauf-Trainingslager gemachten Fotos und Filmaufnahmen fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.
10. Reiseschutz
UHT empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei der Vermittlung einer solchen ist die UHT behilflich.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bielefeld.

Reiseveranstalter ist:
Unlimited Horizon Travel KG
Moselweg 10
33689 Bielefeld

Tel.: +49 (0)5205-1301163
Fax: +49 (0)5205-1301164
E-Mail: willkommen@exklusiv-erleben.de
Internet: www.exklusiv-erleben.de
Handelsregister AG Bielefeld – HRA 16441
Geschäftsführer Nicole Dohle
Umsatzsteuer-ID-Nr.: 306707702

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